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Menschlichkeit und Qualität stehen bei uns an erster Stelle!
Nach dem Motto “Dahoam is Dahoam” tragen wir dazu bei, dass Sie unter der bestmöglichen Pflegequalität solange es der Gesundheitszustand zulässt, Ihren Lebensabend in den eigenen Vier Wänden verbringen können.
Sie wollen schnell Kontakt aufnehmen? Wir rufen Sie umgehend zurück!
Unsere Qualitätsprüfung
Um die Qualitätsstandards in ambulanten Pflegediensten zu überprüfen und eine optimale Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, werden Pflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Bei der letzten Prüfung im März 2024 wurde unser Pflegedienst mit der Note 1,0 ausgezeichnet.
Unser Team
Leistungen
Grundpflege
Ganzkörperwäsche / Teilkörperwäsche
Duschen / Baden
- Zahnpflege
Rasieren
Kämmen
Hilfe beim Toilettengang
Hauswirtschaft
Einkaufen
Zubereitung von Mahlzeiten
Reinigung der Wohnung
Behandlungspflege
Blutdruck-/ Blutzuckermessung
Injektionen / Infusionen
Wundversorgung
Kompressionsstrümpfe-/ verbände
- Richten und Verabreichen der
Medikamente Stomaversorgung
weitere Leistungen
24 Stunden Rufbereitschaft
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Beratung zur Finanzierung von Leistungen und Anträgen etc.
Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI
Vermittlung von
Fachärzten
Physiotherapeuten
Ergotherapeuten
Logopäden
Wundmanagern
mobiler Fusspflege
Unser Einzugsgebiet
Von unserem Standort Höhenkirchen-Siegertsbrunn aus betreuen wir gerne die Orte Brunnthal, Faistenhaar, Hofolding, Egmating, Aying und Hohenbrunn (Ort). Sollten Sie ausserhalb unseres Einzugsgebiet Hilfe benötigen, so melden Sie sich gerne bei uns, wir vermitteln Sie dann weiter.
Abrechnung
Wir haben feste Versorgungsverträge mit den Pflege- und Krankenkassen und können daher direkt mit diesen abrechnen.
Des weiteren sind wir Mitglied des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (BPA)
Es gibt drei Kostenträger, mit denen unser Pflegedienst abrechnen kann, je nach Situation der zu pflegenden Person. Die Abrechnung erfolgt je nach Leistung mit der Pflegekasse, Krankenkasse oder dem Sozialamt. Das Ganze geschieht einheitlich. Hierfür existieren in den einzelnen Bundesländern zwischen Pflegedienst und Pflegekasse feste Versorgungsverträge. Die Einordnung erfolgt getrennt zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung in sogenannten Leistungskomplexen. Kommt eine medizinische Versorgung hinzu, so treten die Krankenkassen als Abrechnungspartner ein.
Entlastungsbetrag:
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
---|---|---|
Grad 1 | 0 | (125 € Entlastungsbetrag) |
Grad 2 | 332 € | 761 € |
Grad 3 | 572 € | 1432 € |
Grad 4 | 764 € | 1778 € |
Grad 5 | 946 € | 2200 € |
Leitbild
Der Klient steht im Mittelpunkt unserer Arbeit und ist von einem ganzheitlichen Pflegeverständnis geprägt. Wir versuchen den Menschen in seiner Ganzheit zu erfassen, mit seiner Biographie, Gegenwart und möglichen Zukunft.
Wir respektieren jeden Menschen, unabhängig von Stand, Herkunft und Religion. Wir verstehen Pflege zum einen als gesellschaftlichen Auftrag im Dienste der Gemeinschaft, zum anderen entsprechend dem individuellen Bedürfnis des Pflegebedürftigen. Durch eine patientenorientierte Pflege gewährleisten wir Kontinuität und schaffen dadurch eine Vertrauensbasis zwischen Pflegekraft, Klient und deren Angehörigen.
Neue Erkenntnisse der Pflege, Medizin und anderer Wissenschaften beziehen wir in unsere Arbeit mit ein.
Prävention und Gesundheitsförderung sind zentrale Aufgabengebiete unserer Arbeit, mit dem Ziel die Gesundheit und Lebensqualität von Menschen zu fördern und zu erhalten. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und durch den Einsatz von qualifizierten Pflegekräften wird eine hohe Pflegequalität gewährleistet.
Wir ermöglichen unseren Klienten ein Sterben in Würde in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung und begleiten den Betroffenen sowie deren Angehörige in diesem Prozess.
Fragen & Antworten
Um Ihnen schon vorab möglichst viele Einblicke in die Arbeit von uns zu geben und Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir hier häufige Fragen beantwortet, die sich im Vorfeld oft ergeben.
Um einen Pflegegrade zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Evaluierung zu Ihnen nach Hause kommen. Die Begutachtung erfolgt bei beiden nach dem neuen NBA-Begutachtungsverfahren. Die Prüfer spricht eine Empfehlung aus, allerdings sind die Pflegekassen alleinig verantwortlich für die letztendliche Vergabe des Pflegegrades. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
Der Bezug von Pflegegeld und von ambulanten Pflegesachleistungen kann im Rahmen der häuslichen Pflege auch miteinander kombiniert werden (sogenannte Kombinationsleistung). Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig (prozentual) in dem Umfang, in dem in dem jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind.
Karriere
Wir suchen ab sofort:
Pflegefachkräfte und/ oder Pflegefachhelfer (m/w/d) in Vollzeit und Teilzeit oder auf 450€- Basis zur Verstärkung unseres Teams.
Haushaltshilfe (m/w/d) in Teilzeit oder auf 520 € Basis zur Verstärkung unseres Teams.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie uns gerne per E-Mail an info@pflegedahoam.de oder per Post an
Pflege Dahoam
Julian Vogt
Bahnhofstraße 27 b
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
zukommen lassen können.
Wir bieten Ihnen:
• einen sicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Vergütung nach Tarif
• Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten in einem jungen und motivierten Team
• einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach der Probezeit
• Zuschläge für Sonn- und Feiertag
• einen monatlichen Gutschein in Höhe von 50 €
• aktuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
• Bereitstellung eines Dienstwagens
• Monatlicher Kita- / Kindergartenzuschuss
Kontakt
Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Büroadresse:
Bahnhofstraße 27b
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
08102 / 874 30 54
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info@pflegedahoam.de